Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maßhöfer Metall und Oberflächendesign GmbH

§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( im fogenden AGB genannt ) gelten für alle, auch zukünftige Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Werk- und Dienstleistungen. Unseren AGB entgegenstehende oder sonst wie abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, dieses erfolgt mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Kundenbedingungen die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dieses bezieht sich auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.


§ 2 Vertagsabschluss und Lieferung
(1) Unsere Angebote werden stets freibleibend erstellt. Weiterhin sind sämtliche Angaben in Angeboten oder sonstigen Beschreibungen solange zunächst unverbindlich, bis diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden.

(2) An von uns erstellten Dokumenten jegweder Form behalten wir uns das Eigentum- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen diese Dokumente ohne unserer ausdrückliches Einverständnis nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Angaben i. S. v. 1 werden ohne ausdrücklichen Bezug in einer Leistungsbeschreibung nicht Vertragsgegenstand.

(4) Lieferfristen beginnen erst nach umfassender Klärung aller Details. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

(5) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware unseren Einflussbereich innerhalb der Frist verlassen hat. Sollte sich die Lieferung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben verzögern, so ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beträgt zehn Arbeitstage. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(6) Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder weiterer Umstände, die trotz angemessener Sorgfalt nicht erkennbar waren, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von unseren Liefer- und Leistungspflichten. Diese gilt auch während eines Lieferverzuges. Dauern o.a. Ereignisse länger als einen Monat oder wird unsere Leistung wegen dieser Ereignisse unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, entstehen daraus keine Schadenersatzansprüche.

(7) Sofern wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist zu vertreten haben und dem Kunden hieraus ein Schaden entstanden ist, hat er nach Ablauf eine angemessenen Nachfrist Anspruch auf eine Entschädigung von 0,5% je vollendeter Woche des Lieferverzug, insgesamt jedoch höchstens 5% der Rechnungssumme der verspäteten Lieferung. Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen und den Hinweis auf die Entschädigung beinhalten. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Setzt der Besteller uns nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt im Rahmen der z.Zt. gültigen Gesetzgebung berechtigt.

(8) Der Lieferpflichtumfang ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Änderungen, die Konstruktion, Form und Oberflächenbeschaffenheit betreffen, bleiben vorbhalten auch wenn Stand der Technik oder der Gesetzgeber einen anderen Standard vorschreiben. Dieses gilt innerhalb der Zumutbarkeit.

(9) Der Verkäufer ist im zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

(10) Wird die Auslieferung der Ware auf Kundenwunsch verzögert, so kann der Verkäufer nach zwei Wochen nach Herstellung und Anzeige der Versandbereitschaft Lagerkosten geltend machen. Sollte nach Setzung und Ablauf einer angemessen Lieferfrist keinerlei Stellungnahme des Kunden erfolgt sein, behalten wir uns vor, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist zu beliefern.

(11) Sollte der Kunde die Warenannahme verweigern oder kann die Lieferung aus von dem Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so sind wir nach angemessener Nachfrist berechtigt, vom Vertag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadenersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, insbesondere der Rücknahmekosten zu verlangen.


§ 3 Preise
(1) Für die von uns gelieferte Ware wird grundsätzlich der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in gesetzlicher Höhe jeweils gesondert ausgewiesen.

(2) Wir behalten uns vor, unsere Preise zu erhöhen, sofern nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreiserhöhungen, eintreten. Dem Kunden werden diese Kosten auf Verlangen nachgewiesen.

(3) Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk und ohne weitere Verpackung, es sei denn, es sind andere Konditionen ausdrücklich vereinbart.


§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Sollte im Angebot/Auftragsbestätigung keine andere Bedingung bestimmt sein, so ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort an uns ab Rechnungsdatum zu zahlen.

(2) Einen im Vertrag gewährten Preisnachlass können wir nach Überschreitung des Zahlungsziels widerrufen.

(3) Mit Gegenansprüche kann der Besteller nicht aufrechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftige Ansprüche.

(4) Stellt der Besteller seine Zahlung ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird ein Insolvenzverfahren beantragt, oder liegt ein Zahlungsverzug seitens des Bestellers vor, so wird die Gesamtforderung sofort fällig. Gleiches gilt bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Bestellers. In diese Fällen sind wir berechtigt, ausreichende Sicherungsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.


§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über. Dieses gilt auch bei Teillieferungen.

(2) Verpackung und Versand erfolgt nach bestem Ermessen aber ohne Verbindlichkeit unsererseits.


§ 6 Abrufaufträge
(1) Bei Abrufaufträgen ist die bestellte Ware innerhalb des im Vertrag bestimmten Zeitraums abzunehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten des Bestellers einzulagern und/oder sofort zu berechnen.

(2) Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist uns die ungefähre Mengeneinteilung für einen Monat bekanntzugeben.

(3) Wird durch die Abrufmenge die eigentliche Vertragsmenge überschritten, so sind wir zur Mehrlieferung berechtigt, aber nicht verpflichtet.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung aller Forderungen. Bei Zahlung durch Scheck/Wechsel besteht unser Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung sämtlicher Schecks/Wechsel.

(2) Bei Verarbeitung/Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Kundenware steht uns das Miteigentum an der neuen Ware anteilig unseres Rechnungswertes mit dem Rechnungswert der neuen Ware zu.

(3) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand weiter zu verkaufen. Er tritt dem Lieferer alle Forderungen ab, die ihm aus dem Verkauf gegen dem Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Lieferer verpflichtet sich, die Forderung nicht eizuziehen, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nachkommt, die Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist und/oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Dieses gilt außerdem bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Bestellers.

(5) Bei Pfändungen oder Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

(6) Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt den Lieferer, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

(7) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Lieferers gegen des Besteller aus den laufenden Geschäftsverbindungen um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen freizugeben.

(8) Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware oder die uns abgetretene n Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen.


§ 8 Aufbewahrung
(1) Bis das Eigentum an der Ware an den Kunden übergeht, verwahrt der Kunde die Kaufsache in unserem Namen und Auftrag. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die Kaufsache getrennt von seinem Eigentum und vom Eigentum Dritter verwahrt wird.


§ 9 Sachmängelhaftung
(1) Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller. Eine Garantieübernahme ist daraus nicht verbunden. Beratungen leisten wir nach bestem Wissen, allerdings unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen.

(2) Wir haften für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware entsprechend des Kaufvertrags. Änderungen, die nachträglich (nach Vertragsabschluss) vorgenommen wurden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

(3) Sachmängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Zeit entdeckt werden können, sind unter sofortiger Einstellung einer weiteren Be- oder Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(4) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Bei mehrfachem Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung einer angemessenen Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

(5) Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

(6) Eine Haftung für übliche Abnutzung und Verschleiß ist ausgeschlossen.

(7) Eine Haftung für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, sind ausgeschlossen:
    - Ungeeignete/unsachgemäße Verwendung
    - Fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme
    - Übliche oder natürliche Abnutzung
    - Fehlerhafter/nachlässiger Umgang
    - Ungeeignete Betriebsmittel
    - Austauschwerkstoffe
    - Chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, die nicht von uns verursacht worden sind
(8) Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassierungsgründe und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte aus Sachmängeln zu. Für gebrauchte Ware ist die Haftung ausgeschlossen. Für vom Kunden zur Verarbeitung beigestellte Ware und deren Endprodukte ist die Haftung ausgeschlossen.

(9) Rückgriffsrechte des Käufers nach §478 BGB bleiben unberührt.


§ 11 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Jegwede Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Vermögensschäden. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, aus der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluß gilt des Weiteren nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.


§ 12 Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.


§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Klage bei demjenigen Gericht zu erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für abgetretene Forderungen ist unser Geschäftssitz.



August 2022

Maßhöfer Metall und Oberflächendesign GmbH